Der Begriff „Römisches Reich“ bezeichnet allgemein das von der Stadt Rom bzw. dem römischen Staat beherrschte Gebiet in der Zeit zwischen dem 6. Jahrhundert v. Chr. und dem 5. bis 6. Jahrhundert n. Chr., wobei sich die Herrschaftsform im Laufe der Zeit von der Königsherrschaft zur Republik und schließlich zum Kaiserreich wandelte. In diesem Gebiet […]

Der Begriff „Römisches Reich“ bezeichnet allgemein das von der Stadt Rom bzw. dem römischen Staat beherrschte Gebiet in der Zeit zwischen dem 6. Jahrhundert v. Chr. und dem 5. bis 6. Jahrhundert n. Chr., wobei sich die Herrschaftsform im Laufe der Zeit von der Königsherrschaft zur Republik und schließlich zum Kaiserreich wandelte. In diesem Gebiet mit seinen vielen Völkern, Sprachen und Religionen breitete es sich als Staat, als Gesellschaftsform und als universalistische Idee aus. Eine eindeutige Abgrenzung ist weder zur vorrömischen Epoche noch zum Byzantinischen Reich möglich.

Die altrömische Überlieferung datiert die Gründung Roms zwischen 814 und 728 v. Chr., meist jedoch um das Jahr 750 v. Chr. Obwohl die ältesten Siedlunsspuren auf dem späteren Gebiet der Stadt sogar bis ins 10. Jahrhundert v. Chr. reichen, stammen die frühesten Hinweise für die Anlage einer Stadt wohl aus dem letzten Drittel des 7. Jahrhunderts v. Chr.

Geschichtlicher Ãœberblick:
1. Königszeit (753 – 510 v. Chr.)
2. Die Zeit der Republik (509 v. Chr. – 133 n. Chr.)
3. Zeit der Bürgerkriege (ab 133 n. Chr.)
4. Prinzipat (Beginn der Kaiserzeit, 27 v. Chr. bis ins 3. Jahrhundert n. Chr.)
5. Reichskrise des 3. Jahrhunderts (auch als „Zeit der Soldatenkaiser“ bezeichnet)
6. Spätantike (ab 284 n. Chr.)
7. Untergang des Reiches im Westen und Ãœbergang zum Byzantinischen Reich im Osten (ab 395 n. Chr.)